Absicherung Ihrer rechtlich relevanten Daten digitalisiert in einem „WORM-Speicher“. Durch die Art der Formatierung wird eine Einmalbeschreibbarkeit des Mediums erreicht. Somit liegen Ihre Daten in digitaler, unveränderbarer Form und damit rechtssicher vor.
Durch Signierung, Referenzierung und Speicherung auf dem „Write Once – Read Many“ (WORM) – Medium stellen wir sicher, dass Ihre Dokumente nicht verändert werden können. Auch nicht von einem Ransomware Trojaner.
Wir sichern Ihre Daten auf einem Langzeitarchivierungssystem, welches den gesetzlichen Anforderungen der GoDB und dem Europäischen Recht entsprechen.
Aus einem Team von Ingenieuren, Technikern und Wissenschaftlern hat sich die CAP-I als innovatives Technologieunternehmen etabliert. In Zusammenarbeit mit der Hochschule Darmstadt und strategischen Partnerschaften werden neue IT-Technologien entwickelt und produziert. Mit der Eigenmarke „CAP-I“ werden professionelle, projektspezifische IT-Systeme entwickelt, die bei Öffentlichen Auftraggebern, der gesamten Judikative, Kanzleien (Juristen, Notare, Steuer-/Wirtschaftsprüfern), im Gesundheitswesen, bei Banken / Finanzdienstleister, in Verbänden, in Lehre und Forschung sowie in der Industrie eingesetzt werden.
Aufgrund der flachen Hierarchie im Unternehmen und Kooperationen mit leistungsstarken Partnern sind wir in der Lage, individuell auf den einzelnen Kunden und seine Anforderungen einzugehen.
Als autorisierter zRO (zentral registration officer) eines akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieters ist die CAP-I in Europa der zentrale Ansprechpartner mit dem Langzeitarchivierungssystem „DS-Archive“.
Im Rahmen von Technologie- und Entwicklungspartnerschaften wurde ein europaweit einzigartiges System der Langzeitarchivierung entwickelt, das eine geschlossene Prozesskette aus qualifiziertem Zeitstempel, qualifizierter Signatur sowie revisionssicherer Verschlüsselung abbildet.
Das Management der CAP-I GmbH besteht aus einem Mix an hochqualifizierten Persönlichkeiten, die entsprechend des Vierfarben-Modells Ihre Stärken im Unternehmen einbringen.
Unter eIDAS muss eine fortgeschrittene elektronische Signatur folgende Anforderungen erfüllen:
– Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
– Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
– Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
– Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
Um alle oben genannten Anforderungen zu erfüllen, kann man digitale Signaturen verwenden, die auf PKI basieren. Digitale Signaturen werden mit einem digitalen Zertifikat eingefügt, das wie eine elektronische Version eines Ausweises oder Führerscheins ist. Sie werden nur nach eingehender Verifizierung Ihrer Identität durch einen vertrauenswürdigen Dritten (sog. Zertifizierungsstelle oder CA) ausgestellt. Digitale Zertifikate und ihre daraus resultierenden Signaturen sind einzigartig für die Person und praktisch unmöglich zu manipulieren. Damit werden die ersten beiden obigen Anforderungen erreicht.
Da der Unterzeichner der alleinige Inhaber des privaten Schlüssels ist, der zum Einfügen der Signatur verwendet wird, kann man sicher sein, dass der Unterzeichner die Person ist, die er vorgibt zu sein. Schließlich umfasst ein Teil des Signaturverifizierungsprozesses, der automatisch stattfindet, wenn ein Empfänger das Dokument öffnet, die Überprüfung, ob seit seiner Signierung Änderungen am Dokument vorgenommen wurden.